Stellungnahme zur geplanten Nicht-Novellierung des Filmförderungsgesetz 2024

Die BKM hat uns im Herbst 2022 informiert, dass anstelle einer Novellierung des Filmförderungsgesetz ab 2024 das vorhandene unverändert ein Jahr länger gültig bleiben soll. Die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abzugeben, haben wir genutzt; denn angesichts der dringend benötigten nachhaltigen Transformation und der bei der COP 27 bestätigten weltweit unzureichenden Klimaschutzpläne halten wir eine unveränderte Verlängerung für Verschwendung wertvoller Zeit im Wettlauf gegen die Klimakatastrophe:

Novellierung des Filmförderungsgesetzes: Stellungnahme zum Referentenentwurf:


Sehr geehrte Frau Kulturstaatsministerin Roth, sehr geehrte Frau Kehlenbach,

wir bedanken uns herzlich bei Ihnen für die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Novellierung des Filmförderungsgesetzes abzugeben.

Demnach soll das aktuell bis zum 31. Dezember 2023 geltende FFG inhaltsgleich um ein Jahr verlängert werden. Angesichts der dringend benötigten nachhaltigen Transformation und der bei der COP 27 bestätigten weltweit unzureichenden Klimaschutzpläne halten wir eine unverän-derte Verlängerung für Verschwendung wertvoller Zeit im Wettlauf gegen die Klimakatastrophe.

Daher möchten wir gerne diese Gelegenheit nutzen, Ihnen unsere Gedanken und Wünsche zur Weiterentwicklung des Filmstandorts Deutschland insbesondere in Bezug auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit weiterzugeben.

Höheres Klimaziel bis 2030

Wir plädieren für die Implementierung des Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung in das Filmförderungsgesetz.

Mit dem geänderten Klimaschutzgesetz werden die Zielvorgaben für weniger CO2eq-Emissionen angehoben. Die höheren Ambitionen wirken sich auf die CO2eq-Minderungsziele bis zum Jahr 2030 in den folgenden Sektoren aus: in der Energiewirtschaft, der Industrie, im Verkehr, im Gebäudebereich, in der Land- und in der Abfallwirtschaft. Laut Studien unterschiedlicher Kli-mawissenschaftler*innen reichen diese Minderungsziele nicht aus, um die Erderwärmung zu begrenzen. Daher: Neben den großen Wirtschaftssektoren muss auch der Sektor Kultur und Medien CO2-eq-Minderungsziele verfolgen. Dies sollte im Klimaschutzgesetz verankert wer-den. Zudem muss es Konsequenzen haben, wenn Sektoren wie Verkehr und Gebäude über den erlaubten Werten wirtschaften!

Unser konkreter Vorschlag

Wir empfehlen, die Filmbranche hierbei mit einzubinden und sie, wie auch jede andere Branche, zu verpflichten, sich aktiv an der Senkung der CO2eq-Emissionen zu beteiligen. Die Inan-spruchnahme von öffentlichen Fördergeldern verpflichtet aus unserer Sicht zur Einhaltung des Klima-schutzgesetzes.

Da es keine CO2eq-Daten der Filmindustrie aus dem Jahr 1990 gibt, müssen in einem ersten Schritt die aktuellen CO2eq-Emissionen sämtlicher Filmproduktionen im Jahre 2023 erhoben werden. Sollte das nicht umzusetzen sein, wäre eine Alternative, die Ergebnisse der „100 grü-nen Produktionen“ aus den Jahren 2020 bis 2021 zu verwenden. Parallel dazu werden die Pro-duk-tionsvolumina 1990 und 2023 verglichen und daraus konkrete Minderungsziele bis 2030 definiert, die ab 2024 in Kraft treten.

Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, müssen die Emissionen in jedem Fall kontinuierlich gesenkt werden.

Wenn wir in unserer Branche wirksamen Klimaschutz betreiben wollen, müssen wir das gesamte Filmwirtschaftssystem auf eine innovative Kreislaufwirtschaft umstellen und da-her schnellstmöglich Anreize für ökologische und technische Kreisläufe schaffen; denn laut EU ist die Kreislaufwirtschaft eine Grundvoraussetzung für die angestrebte Klima-neutralität: In „A new Circular Economy Action Plan for a cleaner and more competitive Europe” nennt die EU „Circularity as a prerequisite for climate neutrality”

Wir können den gesamten deutschen Energiebedarf nicht kurzfristig aus Erneuerbaren decken, daher müssen Energiesparmaßnahmen angeregt und honoriert werden.

Wir schlagen eine jährliche CO2eq-Minderungsquote von mindestens 10 % im Vergleich zum Vorjahr bei vergleichbaren Produktionen vor. Um dies zu überprüfen ist eine CO2eq-Bilanz jeder Produktion erforderlich. Dazu wird ein einheitlicher CO2eq-Rechner mit einem einheitlichen Erfassungssystem vorgegeben. Sollte ein einheitlicher Treibhausgasrechner in Deutschland angestrebt werden, sollte die Ausschreibung eine öffentliche sein, weil es mittlerweile einige hochinteressante Entwicklungen gibt, die andernfalls ungenutzt blieben.

Folgende Umweltbelastungen müssen ebenfalls aktiv reduziert werden:

  • Ressourcenverbräuche
  • Giftstoffe
  • Müll

Dazu muss die Filmbranche unter anderem folgende, umweltrelevanten Gesetze einhalten und, sofern sie zu schwach sind, darüber hinaus eigenverantwortlich zukunftsorientiert handeln:

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Energiesparverordnung
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Eine Transformation der Filmbranche hin zu nachhaltigeren Produktionstechnologien und -workflows ist in bestimmten Bereichen mit Investitionen und damit zunächst auch höheren Kosten verbunden.

Mehrkosten für Maßnahmen, die nachweislich zu einer Senkung der Emissionen und weiterer Umweltbelastungen geführt haben, können separat ausgewiesen und zusätzlich gefördert werden. Dazu gehört auch der Einsatz einer / eines zertifizierten Green Consultants, die / der die Pro-duktionen und Auftraggeber*innen bei der Erreichung ihrer Minderungsziele begleitet und berät.

Erweiterung des §2 Filmförderungsgesetz

Um auch den ökologisch nachhaltigen Aspekt schon frühzeitig in Produktionen zu vermitteln, bitten wir um die Erweiterung des Paragrafen 2 Nr. 9, sodass Produktionen auch ökologisch verträglich durchzuführen sind.

Änderung des §34 (1) Haushalts- und Wirtschaftsführung

Die bestehende Formulierung „(1) Der Wirtschaftsplan ist sparsam und wirtschaftlich auszuführen“ kann zu Entscheidungen führen, die rein auf kurzfristigen, finanziellen Einsparungen beruhen. Damit können wir den aktuellen Erfordernissen nicht gerecht werden, Kostenwahrheit und Klimawandelfolgekosten werden fahrlässig ignoriert, und die Gesamtzusammenhänge, in denen wir tätig sind, geraten aus dem Blickfeld.

Unser Vorschlag:

Da die Film- und Medienbranche mit nahezu jeder anderen Branche und Industrie zu tun hat, kann sie durch Nachfragen das Angebot verändern. Dieser Einfluss sollte genutzt werden. Daher plädieren wir dafür, den Punkt zu ändern in „(1) Der Wirtschaftsplan ist nachhaltig – ökologisch, ökonomisch und sozial – auszuführen“.

Wiederaufnahme der Förderung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Des Weiteren bitten wir um Wiederaufnahme der Förderung von Aus- und Weiterbildungsmög-lichkeiten für Filmschaffende, wie es bis 2013 gemäß FFG möglich war. Der FFA sollen entspre-chende Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Nachwuchs- und Fachkräftemangel in der Branche aktiv angehen zu können und damit sichergestellt werden kann, dass der Filmstandort Deutschland nachhaltig existieren kann.

Wir bemühen uns mittelfristig um eine Betrachtung und Vereinigung aller Dimensionen der Nachhaltigkeit inklusive sozialen, kulturellen, kreativen, ökonomischen Aspekten, um die Akzeptanz für und Beschleunigung der dringend benötigten ökologischen Transformation zu erhöhen.

Damit einhergehend möchten wir anregen, dass alle Auftraggeberinnen wie Sender, VoD-Dienste, Filmverleiherinnen und Förderanstalten eine Nachhaltigkeitsstrategie in ihrem Leitbild implementieren, um ökologisches Wirtschaften ganzheitlich möglich zu machen.

Mit diesen Anregungen möchten wir unsere Stellungnahme schließen und bedanken uns für die Betrachtung unserer Vorschläge.

Mit freundlichen Grüßen,
Katja Schwarz mit Donald Houwer Judith Niemeyer Juliane Walker
Vorsitzende Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied

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